Der Aufzug wurde 1974 von EMCH Aufzüge erbaut, montiert und nach den damals gültigen Normen in Betrieb genommen. Seither ist er einige Millionen Mal hoch- und heruntergefahren. Die Firma ist ein langjähriger Kunde von EMCH Aufzüge und vertraut uns sowohl seine Fahrgäste als auch sein wertvolles Ladegut an.
In der Aufzugsbranche hat sich in den letzten Jahrzehnten viel getan, und die Systeme wurden erheblich verbessert. EMCH-Aufzüge setzt heute auf die SNEL-Richtlinien, um die Sicherheit der Fahrgäste zu gewährleisten. Bei sämtlichen Modernisierungen in der Schweiz weist EMCH Aufzüge auf sieben zentrale Sicherheitsaspekte hin und setzt alles daran, diese möglichst umzusetzen, um das Sicherheitsniveau des Vorreiterkantons Zürich zu erreichen.
Was ist SNEL?
Die Abkürzung steht für Safety Norm for Existing Lifts (EN-Norm 81-80 und SIA-Norm 370.080).
Diese Richtlinie dient dazu, ältere Aufzugsanlagen an den aktuellen Stand der Technik anzupassen. Dadurch wird die Sicherheit der Fahrgäste erhöht – Risiken werden minimiert oder sogar vollständig beseitigt.
Welche Risiken bestehen ohne SNEL?
SNEL unterscheidet drei Hauptgefahren, die ältere Aufzüge mit sich bringen:
- Fehlende Kabinenabschlusstüren bedeuten Einklemmgefahr für die Passagiere.
Früher wurden Aufzüge lediglich mit Lichtsensoren im Fussbereich ausgestattet. Die fahrende Wand war stets sichtbar und konnte während der Fahrt berührt werden – aus heutiger Sicht ein völlig undenkbares Sicherheitsrisiko mit potenziell schwerwiegenden Konsequenzen. Heute sorgen Lichtgitter und Abschlusstüren dafür, dass Unfälle durch Einklemmung ausgeschlossen werden. - Ungenügende Anhaltegenauigkeit kann zu Stolperfallen führen.
Ältere Aufzüge mit veralteten magnetischen Messsystemen konnten oft mehrere Zentimeter unterhalb oder oberhalb der Etage anhalten. Zudem liess sich die Tür teilweise noch während der Fahrt öffnen. Besonders für Menschen mit eingeschränkter Mobilität oder für rollende Maschinen kann dies zu einer gefährlichen oder unüberwindbaren Barriere werden.
Moderne Systeme messen die Fahrtstrecke elektronisch und ermöglichen eine Positionierung auf den Zehntelmillimeter genau. Dies erhöht nicht nur die Sicherheit, sondern auch den Komfort für alle Nutzer. - Ein fehlendes Notrufsystem verhindert schnelle Hilfeleistung.
Immer wieder kam es vor, dass Menschen im Aufzug stecken blieben – teilweise über Stunden oder sogar Tage hinweg, je nach Situation. Eingeschlossen in einer kleinen Kabine, ohne Möglichkeit zur Kontaktaufnahme, kann dies zu Angst und Panik führen.
Früher waren Aufzüge lediglich mit einem internen Alarmsystem, meist einer Glocke, ausgestattet. Diese konnte unter Umständen von Anwesenden im Gebäude gehört werden – doch das entspricht längst nicht mehr den heutigen Sicherheitsstandards. Heute setzt man auf moderne Technik: Ein Notrufsystem ermöglicht eine direkte Verbindung zu einer Leitstelle und sorgt im Bedarfsfall für sofortige Hilfe – ein beruhigendes Gefühl für alle Fahrgäste.
Sowohl bei Personen- als auch bei Lastenaufzügen müssen mindestens folgende sicherheitskritischen Mängel beseitigt werden:
- Ungenügende Anhaltegenauigkeit
- Ungeeignetes Glas in Schachttüren (analog zu Kabinenwänden gemäß EN 81-20, Ziffer 5.2.1.8.3)
- Kabinen ohne Abschlusstüren
- Fehlende oder unzureichende Puffer
- Keine Notrufeinrichtung mit Zwei-Wege-Sprechverbindung
- Fehlendes festes Kabinengeländer, sofern Absturzgefahr auf dem Kabinendach besteht und die Schutzräume sowie Sicherheitsabstände es zulassen
Ist SNEL verpflichtend?
Grundsätzlich nein – aber jeder Gebäudeeigentümer ist für die Sicherheit seiner Anlagen verantwortlich. Eine mangelhafte Instandhaltung kann zu rechtlichen Konsequenzen führen. Laut Art. 58 des Schweizerischen Obligationenrechts (Werkeigentümerhaftung) haftet der Eigentümer für Schäden, die durch unzureichend gewartete Anlagen entstehen.
Für Firmenbesitzer mit Produktionsstätten gelten zudem strengere Vorgaben. Sie sind verpflichtet, ihren Mitarbeitenden eine sichere Arbeitsumgebung bereitzustellen. In diesem Bereich ist die SUVA das zuständige Entscheidungsorgan.
Modernisierung eines Aufzugs – ein konkretes Beispiel
Ein Unternehmen in Ostermundigen hat seinen Aufzug modernisiert. Hier ein Vorher-Nachher-Vergleich:
Der Steuerungsschrank – vorher (1974) / nachher (2024)
📷 Bild: Emmi_Warenlift_klein_6 DSC09477
Die mechanischen und elektronischen Bauteile wurden auf den neuesten Stand gebracht. Dadurch konnte die Anhaltegenauigkeit des Aufzugs erheblich verbessert werden.
Die Kabine – vorher (1974) / nachher (2024)
📷 Bild: Emmi_Warenlift_HQ_42 DSC09545
Die Kabine wurde mit einem Lichtgitter und einem abschliessbaren Rolltor ausgestattet. Die fahrenden Wände können während der Fahrt nicht mehr berührt werden – eine Quetschgefahr zwischen Kabine und Aufzugsschacht ist somit ausgeschlossen.
Das Notrufsystem – vorher (1974) / nachher (2024)
📷 Bild: Emmi_Warenlift_klein_82 DSC09497-1
Früher war der Notruf lediglich über eine Glocke auf dem Kabinendach möglich. Heute kann ein Notruf direkt über das Innenpanel abgesetzt werden. Hinweis: Halten Sie die Notruftaste mindestens drei Sekunden lang gedrückt, um eine Sprechverbindung herzustellen.
Fazit
Die Modernisierung eines Aufzugs ist nicht nur eine Frage der Technik, sondern vor allem der Sicherheit. Dank SNEL-Richtlinien und moderner Systeme können Risiken minimiert, Komfort verbessert und die gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden. Wer auf eine Modernisierung verzichtet, geht ein hohes Sicherheitsrisiko ein – sowohl für Fahrgäste als auch für sich selbst als Betreiber.
Haben Sie Fragen oder möchten Sie eine individuelle Beratung?
Unser Team von EMCH Aufzüge steht Ihnen gerne zur Verfügung!